
FAQ - Häufig gestellte Fragen

Wer kann die Leistungen beanspruchen?
​Selbstzahler oder Personen ab Pflegegrad 1.
Kann ich auch für meine Eltern, nahe Angehörige oder dergleichen eine Unterstützung beantragen?
Selbstverständlich. Die meisten unserer Kunden haben Hemmungen oder sehen ihr Bedürfnis nach Unterstützung erstmal nicht - da ist es verständlich, dass Angehörige sich Sorgen machen und Hilfe suchen.
Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns unverbindlich eine E-Mail.
Wie lange dauert es vom Anruf bis zum Kennlerngespräch bishin zur ersten Betreuungsstunde?
Nach Ihrer Kontaktaufnahme ist ein Kennlerngespräch meist am nächsten Tag möglich - die Alltagsbegleitung kann nach Vertragsabschluss direkt stattfinden. Bei uns gibt es zur Zeit keine Wartezeiten.
Entstehen Fahrtkosten?
Nein, wir bieten unsere Leistungen inklusive Fahrtkosten an.
Wie wird die Alltagsbegleitung bezahlt?
Sofern Sie kein Selbstzahler sind und einen Pflegegrad haben, rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab. Ihnen entstehen keine Kosten; sie müssen nicht in Vorkasse gehen.
Wie viele Stunden im Monat stehen mir über die Pflegekasse zu?
Die Mindeststundenanzahl, die die Pflegekasse bei uns bezahlt, beträgt 3,5 Stunden pro Monat (Pflegegrad 1).
Je nach Pflegegrad erhöht sich die Stundenanzahl, die Sie nutzen können.

Ist es möglich mehr als 3,5 Stunden bei Pflegegrad 1 zu bekommen?
Ja, es ist möglich, dass Sie die zusätzliche Stunden als Selbstzahler zahlen.
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